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BGH, 17.01.2018 - 4 StR 419/17 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 206a Abs. 1 StPO
Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (Tod des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 206a Abs. 1
Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 419/17
Das Verfahren ist daher gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 111 f.).